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Zahnarztpraxis Tanja Hövel
Tel.: (02273) 5 11 75
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Gesundheitsnews



Verbindliches Preisrecht ignoriert
Grundsätzlicher Regulierungsbedarf bei Aligner-Shops

Immer mehr private Shops bieten „Zahnbegradigungen“ mit Alignern an, versprechen ein "perfektes Lächeln" zeitsparend und preiswert. Um die „Behandlung“ möglichst billig erbringen zu können, sparen sie häufig am Kontakt zum Zahnarzt.  Nach Beobachtungen des NDR beziehen die Unternehmen nach eigenen Angaben lediglich Partnerzahnärzte ein, die eine Erstuntersuchung durchführen und einen 3D-Scan des Gebisses anfertigen. Bei manchen Anbietern kann man ein Abdruck-Set für zu Hause bestellen. Die Verlaufskontrollen finden weitestgehend digital per Foto-App statt. So können die Shops vermeintlich günstige Pauschalpreise anbieten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4. April 2024 (Az.: III ZR 38/23) entschieden, dass GOZ und GOÄ für alle ambulanten beruflichen Leistungen von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten gelten und somit auch für juristische Personen Anwendung finden, Pauschalpreise sind daher auch für gewerbliche Aligner-Anbieter nicht zulässig. Die Internetseiten zahlreicher Aligner-Shops zeigen aber, dass die Rechtsprechung des BGH ignoriert wird. Pauschalpreise sind vielfach die Regel.

Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber reagiert und dafür sorgt, dass juristische Personen, die Zahnheilkunde anbieten wollen, nicht nur dem geltenden Recht unterworfen, sondern auch stärker reguliert werden. Eine Aligner-Behandlung ohne hinreichende zahnärztliche Begleitung kann schwere Schäden im Gebiss verursachen, die nicht nur Schmerzen, sondern auch durch notwendige Folgebehandlungen hohe Kosten mit sich bringen kann.



Zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest machen!
KZBV veröffentlicht Agenda Mundgesundheit für die 21. Wahlperiode

Anlässlich der am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl appelliert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit Nachdruck an die Politik, umgehend einen gesundheitspolitischen Kurswechsel einzuschlagen und endlich wieder die Gestaltung des Gesundheitssystems in die Hände der Selbstverwaltungspartner zurückzugegeben.

„Der zahnärztlichen Selbstverwaltung ist es mit konsequent präventiv ausgerichteten Versorgungskonzepten gelungen, sowohl die Gesundheitskompetenz als auch die Mundgesundheit der Bevölkerung in den vergangenen Jahren stetig und nachhaltig zu verbessern. Die kommende Regierung muss schnellstmöglich handeln, um diesen Vorsprung nicht vor dem Hintergrund der politischen Fehlentscheidungen der Ampel-Koalition wieder zu verspielen. Ansonsten drohen gravierende negative Folgen, nicht zuletzt auch für die Allgemeingesundheit der rund 74 Millionen Patientinnen und Patienten in diesem Land. Denn die Mundgesundheit ist unverzichtbare Voraussetzung und Grundlage einer guten Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Zudem wirkt Prävention auch finanziell nachhaltig: Obwohl das Leistungsspektrum stetig auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht und insbesondere im Hinblick auf die Versorgung vulnerabler Bevölkerungsgruppen erheblich erweitert wurde, konnten die Anteile an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren um mehr als 30 Prozent gesenkt werden“, stellt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, klar.

Verlässliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Praxen Rückläufige Morbiditäten, eine enorme Verbesserung der Mundgesundheit und ein über die letzten Jahre stetig sinkender Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die vertragszahnärztliche Versorgung: Gelingen konnte das nur mit freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die täglich in eigner Praxis die Patientenversorgung sicherstellen. Für sie braucht es daher unbedingt verlässliche Rahmenbedingungen, um die wohnortnahe, flächendeckende Patientenversorgung wieder zu stärken. Dazu gehört der Abbau von Bürokratie, eine finanzielle Planungssicherheit und eine praxistaugliche Digitalisierungsstrategie, die wirklichen Mehrwert für den Behandlungsalltag hat. Mit diesen Instrumenten ließe sich auch dem wachsenden Fachkräftemangel begegnen, was dringend notwendig sei. Denn fehlendes Fachpersonal führt schon jetzt zu konkreten Einschränkungen im Praxisalltag – mit fatalen Folgen für die Patientenversorgung.

Expertise der Selbstverwaltung einbeziehen „Wir hatten Minister Lauterbach immer wieder konkrete Vorschläge präsentiert, wie einer drohenden Verschlechterung der Patientenversorgung gegengesteuert werden kann – ohne Erfolg. Statt die präventionsorientierte Zahnmedizin voranzutreiben, war seine Gesundheitspolitik geprägt von kurzsichtiger Kostendämpfung und Ignoranz gegenüber den Selbstverwaltungspartnern“, so Hendges.

Die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sollten sich ihrer großen Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten im Wahlkampf und später bei der Aushandlung des Koalitionsvertrages bewusst sein. „Zahngesundheit braucht Politik mit Weitsicht. In der neuen Legislaturperiode müssen die notwendigen grundlegenden Strukturreformen ohne weitere Verzögerungen angegangen werden“, mahnt Hendges. Die beispielhaft gute zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest zu machen, sollte daher gesundheitspolitisches Kernanliegen jeder Bundesregierung sein. Im Sinne einer weiterhin qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sollten das Recht auf freie (Zahn-)Arztwahl, der Erhalt des dualen Versicherungssystems, die Sicherung der Freiberuflichkeit und die Förderung der Selbstverwaltung mit weitem Gestaltungsspielraum die Eckpfeiler gesundheitspolitischen Handelns darstellen. „Gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wollen wir hierzu auch zukünftig unseren aktiven Beitrag leisten und bieten unsere konstruktive Zusammenarbeit an“, betont Hendges.

Die KZBV hat die Agenda Mundgesundheit mit ihren zentralen Forderungen an die kommende Bundesregierung veröffentlicht. Die Agenda kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/agenda-mundgesundheit abgerufen werden.



Amalgam-Füllungen ab 1. Januar 2025 verboten
Das ist wichtig zu wissen!

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen bis auf wenige Ausnahmefälle verboten. Hintergrund des Verbots ist die EU-Quecksilberverordnung. Sie hat zum Ziel, die Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt einzudämmen. Wichtig zu wissen: Gesetzlich Versicherte haben als Grundversorgung nun Anspruch auf eine amalgamfreie Füllung im Seitenzahnbereich, ohne dass für sie zusätzliche Kosten entstehen. Wer sich darüber hinaus für eine höherwertigere Alternative entscheidet, muss - wie bisher auch - die Mehrkosten selber tragen.

„Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten ausführlich zu den verschiedenen Alternativen für eine Zahnfüllung. Gemeinsam mit ihren Patienten oder ihren Patientinnen entscheiden sie, welches Füllungsmaterial individuell am besten geeignet ist“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. Bereits in der Vergangenheit haben sich Patientinnen und Patienten auch im Bereich der Seitenzähne in vielen Fällen für eine hochwertige zahnfarbene Kompositfüllung entschieden. Laut aktuellem Barmer-Zahnreport waren im Bundesdurchschnitt im Jahr 2023 nur noch 3,5 Prozent der Füllungen im Seitenzahnbereich aus Amalgam.

Diese Füllungen zahlt die Kasse Ab dem 1. Januar 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Seitenzähne selbsthaftende Füllungen wie sogenannte Glasionomerzemente aus speziellen Glas-Pulvern. Für diese ausreichende und zweckmäßige Grundversorgung entstehen Patientinnen und Patienten keine zusätzlichen Kosten. Die selbsthaftenden Füllungen können direkt an die Zahnoberfläche binden und benötigen daher keine Klebemittel. Sie sind dadurch einfach und sicher anzuwenden. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für Bulk-Fill-Füllungen, also einfach zu verarbeitende Kunststoffe.

Wählen Patientinnen oder Patienten eine höherwertigere Versorgung wie z.B. eine Komposit-Füllung, ist diese aufwändiger. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten in Höhe der Grundversorgung. Darüber hinaus anfallenden Kosten müssen Versicherte, wie in der Vergangenheit auch, selber tragen.

Müssen bestehende Amalgam-Füllungen raus? Amalgam besteht etwa zur Hälfte aus Quecksilber. Dieser als potenziell giftig geltende Stoff ist im Amalgam jedoch fest gebunden. Aus ausgehärteten Amalgam-Füllungen tritt kein messbares Quecksilber aus. Nur das Legen und Entfernen von Amalgam-Füllungen setzt geringe Mengen Quecksilber frei. Daher gilt: So lange die Füllungen nicht beschädigt sind, besteht kein Anlass sie auszuwechseln. Erst wenn die Amalgam-Füllungen undicht sind oder sich ein Spalt zum Zahn gebildet hat, müssen sie entfernt werden. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt überprüft die Füllungen regelmäßig bei den Kontrolluntersuchungen. Das Amalgam-Verbot betrifft also nur neue Füllungen. Und die kommen ab dem 1. Januar 2025 nur noch dann zum Einsatz, wenn sie aus zahnmedizinischen Gründen zwingend notwendig sind. Dies kann z.B. bei Allergien der Fall sein oder bei Menschen, die sich nur unter Narkose behandeln lassen.